Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema Mitgliedschaft in unserem Verein.
Deine Mitgliedschaft
Einige unserer Vereinsabteilungen erheben aufgrund von Mehrkosten einen abteilungsspezifischen Zusatzbeitrag.
Ab 01.01.2025 wird der Zusatzbeitrag gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag in vier Quartalsbeiträgen vom Verein erhoben und ist an folgenden Terminen eines jeden Jahres fällig: 15.01.; 15.04.; 15.07.; 15.10.
Die SEPA-Lastschrift zur Vereinsmitgliedschaft erfolgte bis einschließlich 2024 halbjährlich.
Zu Beginn und zur Mitte des Jahres wurden die Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren eingezogen.
Ab 01.01.2025 werden die Mitgliedsbeiträge einschließlich der Sonderbeiträge in vier Quartalsbeiträgen vom Verein erhoben.
Diese sind an folgenden Terminen eines jeden Jahres fällig: 15.01.; 15.04.; 15.07.; 15.10.
Der Austritt aus dem SCN erfolgt durch eine Kündigung in Textform, welche an die die Geschäftsadresse des Vereins versendet wird.
Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06 oder 31.12.) erklärt werden.
- Für den Austritt zum 30.06. muss dem Verein die schriftliche Kündigung bis spätestens 31.05. vorliegen
- Für den Austritt zum 31.12. muss dem Verein die schriftliche Kündigung bis spätestens 30.11. vorliegen.
Liebe Mitglieder des SC 28 Nordwalde e.V.,
auf der Vertreterversammlung 2023 wurde die „Arbeitsgruppe SCN Entgelte“ ins Leben gerufen, um auf bevorstehende Herausforderungen, Veränderungen sowie unsere stetig wachsende Vereinsgröße professionell reagieren zu können.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden drei richtungsweisende Fragestellungen erarbeitet, um diese anschließend gemeinsam beantworten zu können.
- „Wie können wir den SCN weiterentwickeln und unsere Ziele als Großsportverein erreichen?“
- „Wie können wir steigenden Kosten und unterschiedlichen Herausforderungen entgegenwirken?“
- „Wie werden wir den Bedürfnissen und Wünschen unserer Mitglieder weiterhin gerecht?“
Zwischen dem 04.01.2023 und 10.07.2024 fanden insgesamt 14 Termine der Arbeitsgruppe statt, wobei folgende Grundsätze festgelegt wurden.
„Ehrenamt als tragende Säule: Wir möchten unseren Übungsleiterinnen und Übungsleitern die Anerkennung und Wertschätzung entgegenkommen lassen, die sie verdient haben. Außerdem muss der SCN dem steigenden Mangel an qualifizierten Trainerinnen und Trainern entgegenwirken. Beide Punkte sollen unter anderem durch eine Erhöhung der Übungsleiterentgelte sichergestellt werden.“
„Herausforderungen bewältigen: Steigende Kosten im Bereich von Materialanschaffungen, Reparaturen und Fortbildungen belasten den Verein spürbar. Darüber hinaus sind der demografische Wandel sowie sich verändernde Lebensstile auch für uns eine ernstzunehmende Herausforderung.“
„Attraktivität erhalten und weiterhin erhöhen: Der SCN steht fest hinter seinem Leitbild, welches in der Vereinssatzung festgehalten wird. Wir möchten möglichst allen Interessierten die Möglichkeit bieten, für faire Konditionen Sport und Gesundheit erleben zu können. Darüber hinaus vertritt der SCN den Standpunkt, dass auch der Sport(verein) etwas wert sein darf.“
Um diesen Grundsätzen gerecht werden zu können, hat die außerordentliche Vertreterversammlung des SCN am 28.10.2024 einheitlich entschieden, dass die Mitglieds- und Zusatzbeiträge zum 01.01.2025 angepasst werden. Diese Entscheidung wurde sorgfältig und verantwortungsbewusst getroffen, um auch weiterhin die Qualität und Vielfalt unserer Sportangebote für alle Vereinsmitglieder sicherzustellen.
Die neue SCN-Beitragsordnung, welche ab 01.01.205 in Kraft tritt, ist auf der Vereinshomepage sowie in der Geschäftsstelle des SCN einsehbar.
Mit sportlichen Grüßen
Präsidium & Vorstand SC 28 Nordwalde e.V.
Datenschutz & Bildrechte
Diese FAQ erklärt, worauf beim Anfertigen und Veröffentlichen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen im Verein zu achten ist. Sie richtet sich in erster Linie an Übungsleiterinnen und Übungsleiter, daneben aber auch an Vereinsmitglieder sowie an Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern.
Warum macht der Verein überhaupt Fotos und Videos?
Der Verein lebt von schönen Momenten – einem spannenden Spiel, einem guten Training oder einem gelungenen Event. Fotos und Videos werden für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt: um die Arbeit des Vereins und der Trainerinnen und Trainer sichtbar zu machen und andere für Sport und Bewegung zu begeistern.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Verantwortlich im Sinne des Datenschutzes ist der Verein selbst (Vorstand). Bei Fragen zur Datenverarbeitung steht zusätzlich der bestellte Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Die Kontaktdaten beider stehen in den Datenschutzhinweisen, die auf der Vereinswebseite einsehbar sind.
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Aufnahmen genutzt?
Maßgeblich ist die Einwilligung der abgebildeten Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Erst wenn eine wirksame Einwilligung vorliegt, dürfen Fotos oder Videos einer erkennbaren Person veröffentlicht werden. Daneben sind die Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes (§ 22 KUG) zu beachten.
Wann brauche ich überhaupt eine Einwilligung?
Eine Einwilligung ist erforderlich, sobald eine Person individuell erkennbar abgebildet ist – auf Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Videos oder Tonaufnahmen (z. B. Stimmaufnahmen). Nicht erfasst sind in der Regel Aufnahmen, auf denen einzelne Personen nicht erkennbar sind (z. B. Übersichtsaufnahmen einer großen Gruppe von hinten, stark verschwommene Hintergründe).
Für welche Zwecke dürfen Aufnahmen verwendet werden?
Die Einwilligungsformulare nennen fünf ankreuzbare Verwendungszwecke:
- Webauftritte (Vereinswebseite)
- SocialMedia-Auftritte (Facebook, Instagram etc.)
- Gedruckte Erzeugnisse (Plakate, Flyer, Broschüren o. Ä.)
- Veröffentlichung in der Presse
- Interne Schulungszwecke
Es darf nur das genutzt werden, was die Person tatsächlich angekreuzt bzw. nicht ausgeschlossen hat. Beim Formular für Erwachsene werden nicht gewünschte Zwecke gut erkennbar durchgestrichen; beim Kinderformular werden die gewünschten Zwecke angekreuzt.
Was passiert mit Aufnahmen, aus denen sich sensible Informationen ergeben?
Wenn aus dem Bild Hinweise auf ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit hervorgehen (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille, körperliche Einschränkungen oder Behinderungen), bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf diese Angaben. Hier ist besondere Sensibilität geboten.
Ist die Einwilligung freiwillig?
Ja. Die Einwilligung ist freiwillig. Wer sie verweigert oder widerruft, dem entstehen keine Nachteile – weder dem Mitglied noch dem Kind.
Kann eine erteilte Einwilligung widerrufen werden?
Ja, jederzeit und auch in Teilen, mit Wirkung für die Zukunft. Im Falle eines Widerrufs werden die freigegebenen Aufnahmen nicht länger verwendet und – soweit möglich und im Zugriff des Vereins – gelöscht bzw. unkenntlich gemacht.
Was ist mit Aufnahmen, die schon im Internet sind?
Wichtig zu wissen: Über das Internet können Fotos und Filme weltweit abgerufen, gespeichert und über Suchmaschinen gefunden werden. Einmal verbreitete Inhalte lassen sich unter Umständen nicht mehr vollständig aus dem Internet entfernen. Auch eine Übermittlung in Drittländer (z. B. in die USA über soziale Netzwerke) ist bei Veröffentlichung im Internet möglich.
Welche Rechte haben die Betroffenen?
Betroffene haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Widerspruchsrecht (Art. 21) – jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Muss ich der Nutzung meiner Fotos zustimmen?
Nein. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Verweigerung oder einem Widerruf entstehen dir keine Nachteile.
Wie lege ich fest, wofür meine Fotos verwendet werden dürfen?
Im Erwachsenen-Formular sind die gewünschten Zwecke vorgesehen; nicht gewünschte Zwecke streichst du gut erkennbar durch. So entscheidest du selbst, ob deine Bilder z. B. nur auf der Webseite, aber nicht in sozialen Netzwerken erscheinen.
Kann ich meine Zustimmung später zurücknehmen?
Ja, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft – auch nur für einzelne Zwecke. Wende dich dafür an den Verein. Bereits freigegebene Aufnahmen werden dann nicht länger verwendet und, soweit möglich, gelöscht.
Bekomme ich Geld für die Nutzung meiner Bilder?
Nein. Die Rechteeinräumung erfolgt ohne Vergütung; der Verein verfolgt damit keine kommerziellen Zwecke.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
An den Vorstand bzw. an den in den Datenschutzhinweisen genannten Datenschutzbeauftragten.
Wer muss die Einwilligung für mein Kind unterschreiben?
Grundsätzlich beide Erziehungsberechtigten. Unterschreibt nur ein Elternteil, ist auf dem Formular zu bestätigen, dass die Einwilligung im Namen beider Erziehungsberechtigter erteilt werden darf.
Mein Kind ist 13 Jahre oder älter – muss es selbst unterschreiben?
Das Kinderformular sieht bei Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Lebensjahr zusätzlich die eigene Unterschrift des Kindes vor. Sinnvoll ist, die Entscheidung gemeinsam mit dem Kind zu treffen.
Welche Verwendungszwecke kann ich auswählen?
Dieselben fünf Zwecke wie bei Erwachsenen (Web, Social Media, Druck, Presse, interne Schulung). Beim Kinderformular kreuzt du die gewünschten Zwecke an – nur diese dürfen genutzt werden.
Was passiert, wenn ich nicht einwillige?
Nichts Nachteiliges. Die Einwilligung ist freiwillig; weder dir noch deinem Kind entstehen Nachteile, wenn du sie verweigerst oder widerrufst.
Kann ich meine Einwilligung später widerrufen?
Ja, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, auch in Teilen. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen gelöscht bzw. unkenntlich gemacht, soweit sie im Zugriff des Vereins stehen.
Was sollte ich zur Veröffentlichung im Internet wissen?
Über das Internet veröffentlichte Aufnahmen können weltweit abgerufen, gespeichert und über Suchmaschinen gefunden werden und sind unter Umständen nicht mehr vollständig entfernbar. Eine Übermittlung ins Ausland (z. B. USA über soziale Netzwerke) ist möglich. Bitte beziehe das in deine Entscheidung ein.
Übungsleiter sind in der Praxis häufig diejenigen, die fotografieren oder filmen. Daher tragen sie besondere Verantwortung.
Worauf muss ich achten, bevor ich fotografiere oder filme?
- Vergewissere dich, dass für die abgebildeten Personen eine gültige Einwilligung vorliegt – bei Kindern die der Erziehungsberechtigten.
- Prüfe, welche Zwecke freigegeben sind. Ein Foto, für das nur „interne Schulungszwecke" angekreuzt wurden, darf nicht auf Instagram.
- Achte auf Personen, die keine Einwilligung erteilt haben – diese dürfen nicht erkennbar veröffentlicht werden.
Darf ich Trainingsfotos einfach in die WhatsApp-Gruppe oder auf meinen privaten Account stellen?
Nein. Eine Veröffentlichung ist nur über die freigegebenen Vereinskanäle und nur für die eingewilligten Zwecke zulässig. Private Accounts und nicht abgestimmte Messenger-Gruppen sind davon nicht gedeckt. Im Zweifel vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand klären.
Ein Kind möchte fotografiert werden, die Eltern haben aber nicht eingewilligt – was gilt?
Maßgeblich ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Liegt diese nicht vor, darf das Kind nicht erkennbar veröffentlicht werden – unabhängig davon, was das Kind selbst möchte. Bei Jugendlichen ab dem vollendeten 13. Lebensjahr sieht das Kinderformular zusätzlich eine eigene Unterschrift der abgebildeten Person vor – ohne die Einwilligung der Eltern darf eine Veröffentlichung bis zum 18. Geburtstag des Kindes aber nicht erfolgen.
Wie gehe ich mit Gruppenaufnahmen um, bei denen nicht alle eingewilligt haben?
Entweder nur Personen mit Einwilligung erkennbar zeigen, Aufnahmen so wählen, dass Nicht-Einwilligende nicht individuell erkennbar sind, oder die betreffenden Personen unkenntlich machen. Im Zweifel auf eine Veröffentlichung verzichten.
Was mache ich, wenn jemand seinen Widerruf bei mir äußert?
Den Wunsch ernst nehmen und an die verantwortliche Stelle im Verein (Vorstand) weiterleiten, damit die betreffenden Aufnahmen nicht weiter verwendet und – soweit möglich – gelöscht oder unkenntlich gemacht werden. Eigene Kopien (z. B. auf dem Smartphone) sind entsprechend ebenfalls entfernen.
Wo bewahre ich die unterschriebenen Formulare auf?
Die Einwilligungen gehören zur Dokumentation des Vereins und sind sorgfältig aufzubewahren, damit jederzeit nachgewiesen werden kann, für wen und für welche Zwecke eine Einwilligung vorliegt. Bitte die unterschriebenen Originale zeitnah in der SCN Geschäftsstelle abgeben, anstatt sie privat zu sammeln.


